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   OVG Niedersachsen, 25.11.2015 - 12 OB 160/15   

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https://dejure.org/2015,35830
OVG Niedersachsen, 25.11.2015 - 12 OB 160/15 (https://dejure.org/2015,35830)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.11.2015 - 12 OB 160/15 (https://dejure.org/2015,35830)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. November 2015 - 12 OB 160/15 (https://dejure.org/2015,35830)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 17 BImSchG; § 5 BImSchG; § 6 BImSchG; § 94 VwGO
    Nachträgliche Anordnung; Aussetzung; immissionsschutzrechtliche Genehmigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahren über Rechtmäßigkeit einer nachträglichen Anordnung vorgreiflich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 160
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 22.07.2013 - 5 OB 146/13

    Rechtmäßigkeit der Aussetzung eines Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.11.2015 - 12 OB 160/15
    Eine Streitwertfestsetzung ist daher ebenfalls nicht vonnöten (vgl. etwa Nds. OVG, Beschl. v. 20.5.2015 - 7 OB 18/15 - v. 22.7.2013 - 5 OB 146/13 -, m. w. N., jeweils juris).
  • OVG Niedersachsen, 20.05.2015 - 7 OB 18/15

    Vorgreiflichkeit im Sinne des § 94 VwGO

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.11.2015 - 12 OB 160/15
    Eine Streitwertfestsetzung ist daher ebenfalls nicht vonnöten (vgl. etwa Nds. OVG, Beschl. v. 20.5.2015 - 7 OB 18/15 - v. 22.7.2013 - 5 OB 146/13 -, m. w. N., jeweils juris).
  • VGH Bayern, 30.07.2018 - 15 C 18.795

    Erfolgreiche Beschwerde gegen Aussetzung des Verfahrens - Reichweite der

    Im Übrigen ist die nach § 94 VwGO in das Ermessen des Gerichts gestellte Entscheidung, das Verfahren auszusetzen, vom Beschwerdegericht auf Ermessensfehler überprüfbar (BayVGH, B.v. 21.6.2010 - 14 C 10.1443 - juris Rn. 10; B.v. 1.3.2016 - 6 C 15.1364 - juris Rn. 6; NdsOVG, B.v. 25.11.2015 - 12 OB 160/15 - NVwZ-RR 2016, 160 = juris Rn. 6; OVG NRW, B.v. 8.10.2015 - 6 E 904/15 - juris Rn. 18).
  • OVG Niedersachsen, 05.07.2017 - 4 OB 160/17

    Vorheriger Antrag; Aussetzung; Beschwerde; entscheidungserheblich;

    Denn die Kosten dieses Zwischenverfahrens, in dem sich die Beteiligten nicht als Gegner gegenüberstehen, werden von den Kosten des Rechtsstreits in der Hauptsache umfasst, und Gerichtskosten entstehen gemäß Nr. 5502 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG nur im Falle der Verwerfung oder Zurückweisung der Beschwerde (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 25.11.2015 - 12 OB 160/15 - u. v. 30.1.2013 - 9 OB 173/12 - m. w. Nachw.).
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